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Letzte Aktualisierung: 20.01.2016

Achtung: Hier finden Sie unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen.


Wir beliefern ausschließlich, also ausnahmslos, Firmen.

Für Kunden
Für das Vertragsverhältnis und für strafrechtlich relevante Verletzungen dieses Vertrages gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Mit erstmaliger Lieferung zu diesen Bedingungen erkennt der Empfänger jene auch für alle weiteren Lieferverhältnisse als ausschließlich rechtsverbindlich an.
Anders lautende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten uns ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

1.Bestellung
1.1. Bestellungen und deren änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden. 1.2. Der Empfänger hat die Bestellung/änderung unverzüglich schriftlich zu korrigieren, falls seiner Meinung nach Teile der Auftragsbestätigung nicht seinem Wunsch entsprechen. Liegt uns innerhalb von 8 Tagen - gerechnet vom Eingang der Auftragsbestätigung - spätestens aber bis zum Tag der Lieferung keine änderung vor, gilt die Auftragsbestätigung als Vertragsgrundlage.

1.3. Stellt der Empfänger unserer Lieferungen seine Zahlung ein oder wird über sein Vermögen das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergewöhnliches Vergleichsverfahren eröffnet, sind wir unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

1.4. Bei Telefonaten haben wir die Möglichkeit Mitschnitte der Gespräche anzufertigen.

1.5. Sollten Aufträgen im Namen von nicht mehr an der bezeichneten Postanschrift existierenden Firmen aufgegeben werden, so haftet für diese Aufträge der Geschäftsführer dieser Firma und der Auftraggeber, egal ob Mitarbeiter oder Gesellschafter, persönlich.

2. Lieferung/Verpackung
2.1 Verpackungskosten, Lagergeld und sämtliche Versandnebenkosten trägt der Empfänger, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das gilt auch für Mehrkosten, die aus vom Empfängern zu vertretenden Umständen für einen erforderlichen beschleunigten Transport entstehen. Die besonderen Regelungen des Behälterverkehrs bleiben unberührt. Für Lieferanten gelten unsere "Allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferanten".

3.Abnahme-Mängelrüge
3.1. Zu Mehr- oder Minderlieferungen ist der Empfänger ebenso wie wir nicht verpflichtet.

3.2. Arbeitsausstände (Streiks und Aussperrungen), Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnliche Fälle bei uns oder unseren Lieferanten, die eine Verzögerung der Lieferung zur Folge haben gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferung.

3.2. Für Maße, Mengen und Qualität sind die bei unserer Warenausgangskontrolle und Qualitätsprüfung ermittelten Werte maßgebend.

3.3. Der Empfänger hat etwaige Reklamationen innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt, sollte uns die Recherche einen unangemessen hohen Arbeitsaufwand abfordern. Die Entscheidung hierüber behalten wir uns ausdrücklich vor.

Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn wir abweichende Leistungen von der Auftragsbestätigung erbracht haben. Der Grund des Mangels muss nachvollziehbar und überprüfbar angegeben werden. telefonische Reklamationen, ebenso per Email, können wir nicht akzeptieren.

3.4 Da wir in den meisten Fällen Vermittler sind, also nicht selbst die Rechte an diesen Daten haben, benötigen wir einen angemessenen Zeitraum eventuelle Reklamationen mit dem Rechteinhaber zu klären. Sollten sich Zusicherungen des Lieferanten als falsch heraus stellen, treten wir alle Ansprüche, die wir gegen den Lieferanten haben, auf Wunsch an Sie ab.
Eine direkte Haftung für Zusicherungen unserer Lieferanten an uns, lehnen wir allerdings ab.

Wir übernehmen nur dann die Haftung, wenn wir nachweisbar Garantien und Informationen deutlich fehlerhaft oder unvollständig weiter gegeben haben.

4.Preise und Zahlung
4.1. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise sind Festpreise. Sämtliche öffentliche Abgaben wie z.B. Steuern, Zölle, Stempelkosten usw. trägt der Empfänger.

4.2. Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach Wareneingang zu erfolgen sollte keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden sein. Neukunden zahlen im voraus bzw. zusammen mit dem Auftragseingang.

4.3. Alle später eingehenden Zahlungen werden mit 1,5% pro Monat ab dem Datum der Fälligkeit für jeden beginnenden Monat verzinst.

5. Gewährleistung
5.1. Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt.

5.2. Der Kunde ist nicht berechtigt von uns Schadensersatzansprüche zu verlangen, die über dem Kaufpreis liegen. Hierfür hat er nachzuweisen, dass der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit einer fehlerhaften Lieferung steht und das dieser unvorhersehbar und unabwendbar war.

5.4. Für zugemietete oder durch den Kunden gelieferte Adressen übernehmen wir keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

6. Konventionalstrafe bei vertragwidriger Nutzung
6.1. Alle Adressen dürfen – soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart worden ist - nur einmal von dem vereinbarten Nutzer benutzt werden. Sie dürfen weder abgeschrieben noch auf einen Vervielfältiger irgendwelcher Art gebracht werden. Dabei kommt es nicht darauf, ob tatsächlich Vervielfältigungen stattgefunden haben. Eine Mehrfachverwendung liegt auch vor, wenn die Adressen einerseits für Werbeaussendungen und andererseits für Telefonmarketing genutzt werden.

Eine kurzfristige Speicherung der gelieferten Adressen für Zwecke der Werbeerfolgskontrolle ist bis maximal drei Monate nach der Auslieferung durch uns gestattet.
Die Adressen sind anschließend in jedem Fall zulöschen und uns diese Löschung schriftlich per Fax oder Brief zu bestätigen.

Es ist nicht gestattet der eigenen Werbesendung fremdes Werbematerial beizulegen. Eine Weitergabe der bezogenen Adressen an Dritte zum mehrfachen Gebrauch oder zur Erstellung einer Vervielfältigungsmöglichkeit ist untersagt. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir dadurch, dass wir jeder Adresskollektion einige Tarnadressen beifügen.

Bei Lieferungen von Adressen mit Telefonnummern werden wir außerdem alle Anrufe an diese Nummern mitschneiden. Ihr Einverständnis mit diesem Mitschnitten ist daher die Voraussetzung für jede Lieferung.

Sodann ist es dem Kunden untersagt, eigenes bereits vorhandenes Adressmaterial mit den von uns gelieferten Adressen zu vergleichen, um dadurch bisher noch nicht bekannte, respektive informationserweiternde Merkmale zu übernehmen, zu speichern oder zu verwenden, soweit wir hierzu nicht ausdrücklich schriftlich einwilligten.


6.2. Bei Verstößen gegen vorbenannte Bedingungen - auch fahrlässig begangenen ist der Empfänger vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des 10-fachen Entgeltes des Rechnungsbetrages verpflichtet, der für die Lieferung erteilt wurde, in der auch die vertragwidrig verwandten Adressen enthalten waren.
Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Adressen aus der Lieferung missbräuchlich benutzt wurden. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

6.3. An andere Adressenverlage, Adressenmittler, Lettershops sowie Abnehmer, die für Dritte bestellen oder an Dritte weiterliefern, liefern wir Adressen nur unter der Bedingung, dass vorstehende Schutzbestimmungen unter 6.1. und 6.2. auch Bestandteil der Geschäfte werden, die mit den gelieferten Adressen getätigt werden. Der Rechnungsempfänger unserer Adressen ist im Falle eines Vertragsverstoßes seines Kunden auf unser Verlangen hin verpflichtet, insoweit seine Ansprüche an uns abzutreten. Unterlässt es unser Rechnungsempfänger, die Schutzbestimmungen zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Kunden zu machen, ist er im Falle einer vertragswidrigen Verwendung selbst zur Zahlung der Konventionalstrafe verpflichtet.

Er ist in einem Schadensfall auch verpflichtet vollständig darüber Auskunft zu geben welche Adressen wann an wen gegangen sind. Unterlässt er dies trotz schriftlicher Aufforderung, so hat er alle daraus sich ergebenden Folgen selbst zu tragen.

Ist der Kunde ein Listbroker oder Vermittler, werden ihm die Adressen für die einmalige Belieferung eines Endabnehmers übergeben. Der Listbroker oder Vermittler hat seinem Endabnehmer diese AGB mitzuteilen und eine schriftliche Anerkennung einzuholen. Er ist verpflichtet, für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch den Endabnehmer zu sorgen. Der Listbroker oder Vermittler haftet gegenüber uns für alle Schäden, die uns aus der vertragswidrigen Verwendung der Adressen durch den Endabnehmer entstehen. Insbesondere ist er zur Zahlung der Konventionalstrafe gemäss Ziff. 5 lt. a) dieser AGB verpflichtet, wenn sein Endabnehmer die Adressen vertragswidrig verwendet und ein e Klage gegen ihn mangels Liquidität fruchtlos ausfällt oder uns die juristische Verfolgung z.B. wegen eines Gerichtsstandes im Ausland nicht zumutbar ist.
Im übrigen sind Ziff. 6.1. und 6.2. dieser AGB auf die übergabe von Adressmaterial an Listbroker oder Vermittler entsprechend anwendbar und es gelten auch die anderen Bestimmungen der vorliegenden AGB unverändert.

7. Werbung
7.1.In seiner Werbung darf der Empfänger auf seine Geschäftsverbindung mit uns nur hinweisen, wenn wir uns hiermit vorher schriftlich einverstanden erklärt haben.

7.2. Der Empfänger erklärt mit einer Bestellung oder Anfrage sein Einverständnis, dass seine Adressdaten für eigene Werbezwecke gespeichert wird und es uns ermöglicht namhaften Unternehmen und Institutionen, ihm im Rahen der werblichen Ansprache Informationen und Angebote auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem Wege zukommen zu lassen. Bei der technischen Durchführung bedienen wir uns teilweise externer Dienstleister.


8.Allgemeine Bestimmungen
8.1. Zur Abtretung von Ansprüchen, sowie für die übertragung der Einziehung von Forderungen gegen uns auf Dritte bedarf der Empfänger unserer Einwilligung.

8.2. Es ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.

8.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen zwischen dem Empfängern und uns unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treue und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine änderung des Vertragsinhaltes bewirkt wird.

8.4. Die Aufhebung, änderung und Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig.

8.5. Der Gerichtsstand ist Siegburg



Für Lieferanten

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Mit erstmaliger Lieferung zu diesen Bedingungen erkennt der Lieferant jene auch für alle weiteren Lieferverhältnisse als ausschließlich rechtsverbindlich an. Anders lautende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten uns ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Das gleiche gilt, wenn wir ganz oder teilweise bestellte Ware abnehmen oder Zahlung leisten.

1.Bestellung
1.1. Bestellungen und deren änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden.
1.2. Der Lieferant hat der Bestellung/änderung unverzüglich, spätestens aber nach drei Werktagen schriftlich zu widersprechen, wenn sie nicht sofort von ihm ausgeführt wird. Liegt uns innerhalb von 14 Tagen- gerechnet vom Eingang der Bestellung/änderung – keine ordnungsgemäße Bestätigung vor, sind wir berechtigt, die Bestellung zu widerrufen, ohne dass der Lieferant daraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Bereits vorliegende Adressen des Lieferanten können nach Ablauf der Frist von drei Werktagen an unseren Kunden ausgeliefert werden. Wir sind berechtigt alle uns gelieferten Informationen für die Vermarktung dieser Adressen zu nutzen.
1.3. Wir sind jederzeit berechtigt, bei noch nicht bzw. noch nicht voll erfüllten Bestellungen änderungen hinsichtlich Inhalt, Lieferungen und Lieferzeit zu verlangen.

1.4. Stellt der Lieferant seine Lieferung ein oder wird über sein Vermögen das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergewöhnliches Vergleichsverfahren eröffnet, sind wir unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

1.5. Mit der Genehmigung zu einem Test für einen unserer Kunden erklärt sich der Listeigentümer auch mit Nachbestellungen innerhalb 12 Monate nach dem Erstauftrag einverstanden.

2.Lieferung
2.1. Die Lieferungen haben zum vereinbarten Liefertermin bzw. nach unserem Lieferabruf zu erfolgen.
2.2. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.
Hält der Lieferant einen Liefertermin nicht ein oder überschreitet er wiederholt die in unseren Lieferabrufen angegebenen Termine, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Nachlieferung und Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die zu liefernden Waren sind handelsüblich zu verpacken oder auf unser Verlangen nach unseren Anweisungen mit sonstigen besonderen Verpackungen zu versehen.
Der Lieferant hat die Vorschriften des jeweiligen Transporteurs, Frachtführers bzw. Spediteurs zu beachten. Für Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung haftet der Lieferant. Er haftet auch für den Verlust der Sendung durch den Transporteur oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben.

2.3. Verpackungskosten, Lagergeld und sämtliche Versandnebenkosten trägt der Lieferant. Das gilt auch für Mehrkosten, die aus vom Lieferanten zu vertretenden Umständen für einen erforderlichen beschleunigen Transport entstehen. Die besonderen Regelungen des Behälterverkehrs bleiben unberührt.

3.Abnahme-Mängelrüge
3.1. Zu Mehr- oder Minderlieferungen ist der Lieferant nicht berechtigt. Besteht ein Lieferabruf, sind wir lediglich verpflichtet, die darin verbindlich festgelegten Mengen abzunehmen. Wir sind berechtigt, Lieferungen, die vor dem vereinbarten Termin erbracht werden, auf Kosten und Gefahren des Lieferanten zurückzusenden oder Lagerkosten zu berechnen.
3.2. Arbeitsausstände (Streiks und Aussperrungen), Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnliche Fälle bei uns oder unseren Lieferanten, die eine Verringerung des Verbrauchs zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Abnahme.
3.3. Für Maße, Mengen und Qualität sind die bei unserer Wareneingangskontrolle und Qualitätsprüfung ermittelten Werte maßgebend.
3.4. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Unsere Zahlungsbedingungen bedeuten keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.
3.5. Schriftverkehr, der nachweisbar auf Fehler des Lieferanten zurückzuführen ist, berechnen wir mit pauschal 1,-- Euro pro Zeile, mindestens aber 10,-- Euro. Für zum vorsteuerabzugsberechtigte Händler gelten diese Beträge Netto zzgl. Mwst. soweit gesetzlich zulässig. Darin eingeschlossen sind alle Diktier-, Korrektur- und Versandkosten.

4.Preise und Zahlung
4.1. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise. Sämtliche öffentliche Abgaben wie z.B. Steuern, Zölle, Stempelkosten usw. trägt der Lieferant.
4.2. Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang und Eingang der steuerlich vollständigen und ordnungsgemäßen Rechnung sowie der internen Kontrolle der Ware nach 90 Tagen jeweils zum 5. und 20. des folgenden Monats oder falls schriftlich miteinander vereinbart innerhalb acht Tagen und 3% Skonto. Alle Rechnungen an uns haben den oder die Ansprechpartner/in zu tragen, die den Auftrag vergeben haben. Lieferungen, die vor dem vereinbarten Liefertermin erbracht und abgenommen werden, gelten erst zu diesem Zeitpunkt als eingegangen.
4.3. Die Wahl der Zahlungsmittel steht uns zu. Wir versuchen soweit möglich Sonderwünsche der Lieferanten gegen 20,-- Euro pauschalem Kostenausgleich zu erfüllen. Aktuell gelten folgende Zahlungsmittel als Standard: alle Beträge werden überwiesen. Ausländer in EU-Ländern haben Ihren IBAN-und BIC code anzugeben.

Deutsche Lieferanten haben eine Kontoverbindung anzugeben.

4.4. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung zu verweigern.
4.5. Adressen, die wir im Namen Dritter anmieten, werden erst dann innerhalb einer Frist von 90 Tagen zur Zahlung fällig, wenn unser Kunde die Rechnungen beglichen hat. Wir garantieren hierbei, dass wir selbständig bei fehlender Zahlung die notwendigen, auch juristischen, Maßnahmen gegen unseren Kunden einleiten.

5.Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistungspflicht des Lieferanten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt.
Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl kostenlos Nachbesserung oder Lieferung einwandfreier Waren zu verlangen. In dringenden Fällen sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Lieferant mit seinen Gewährleistungsverpflichtungen in Verzug gerät.
5.2. Wir sind berechtigt, von dem Lieferanten Ersatz desjenigen Schadens zu verlangen, der uns dadurch entsteht, dass wir wegen Verletzung behördlicher Vorschriften oder aus sonstigen Gründen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen werden oder Maßnahmen ergreifen müssen, die in ursächlichem Zusammenhang mit einer fehlerhaften Lieferung des Lieferanten stehen und dieser nicht nachweist, dass der Schaden unvorhersehbar und unabwendbar war. Hinsichtlich dieser Ansprüche verzichtet der Lieferant für die Dauer von zwei Jahren nach Geltendmachung eines Schadens auf Einspruch.


6.Fertigungsmittel
6.1. Fertigungsmittel, wie Modelle, Muster, Zeichnungen, Kataloge, Computerdateien und dgl. die wir dem Lieferanten zur Verfügung gestellt haben, sind auf Aufforderung an uns zurückzugeben.
6.2. Fertigungsmittel, die der Lieferant herstellt oder beschafft hat, hat dieser vom Zeitpunkt der letzten Serienfertigung an über einen Zeitraum von 10 Jahren für den Ersatzbedarf einsatzbereit zu halten. Er hat uns auf unser Verlangen mit den Fertigungsmittel herzustellenden Gegenständen zu beliefern.
6.3. Die dem Lieferanten überlassenen oder nach unseren Angaben hergestellten Fertigungsmittel dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder vervielfältigt, noch veräußert, sicherungsübereignet, verpfändet oder sonst wie weitergegeben noch in irgendeiner Weise für Dritte verwendet werden. Das gleiche gilt für die mit Hilfe dieser Fertigungsmittel hergestellten Waren oder virtuellen Listen.

7.Geheimhaltung - Werbung
7.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung und die sich daraus ergebenden Arbeiten sowie sämtliche damit zusammenhängende technischen und kaufmännischen Unterlagen und Einrichtungen als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und strengvertraulich zu behandeln.
7.2. Dritte darf der Lieferant auf seine Geschäftsverbindung mit uns nur hinweisen, wenn wir uns hiermit vorher schriftlich einverstanden erklärt haben. Ausnahmen gelten nur, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage zur Antwortpflicht besteht.

8.Allgemeine Bestimmungen
8.1. Zur Abtretung von Ansprüchen, sowie für die übertragung der Einziehung von Forderungen gegen uns auf Dritte bedarf der Lieferant unserer Einwilligung.
8.2. Es ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
8.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen zwischen dem Lieferanten und uns unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treue und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine änderung des Vertragsinhaltes bewirkt wird.

8.4. Gerichtsstand für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen ist Siegburg.



Opt-in Definition
Es gibt keinen Text der Welt für ein Einverständnis von Privatpersonen oder Firmen, der jeden deutschen, österreichischen oder Schweizer Richter zufrieden stellt. Wenn eine Verbraucherzentrale klagt, werden Sie daher selbst bei dem „besten“ Text vermutlich verlieren, weil der Politik und der Justiz bekannt ist, dass die Verbraucherschutzzentralen einen wichtigen teil Ihrer Kosten durch Verfahren verdienen.
Eine Haftung für opt-in können wir daher in keinem Fall übernehmen. Allerdings haben sich in den letzten 10 Jahren Texte und Verfahren entwickelt, die versuchen die aktuelle Rechtsprechung zumindest ansatzweise zu berücksichtigten. Hier eine Erklärung verwendeter Termini:
1. Die preiswerteste Variante: „Ein opt-in“ bedeutet in der Regel eine Generierung zwischen 2005 und 2010 mit „einem“ allgemeinen Einverständnis des Teilnehmers für Telefon- und/oder Emailmarketing. Hier liegen die Mietpreise zwischen 1 und 200 Cent pro Datensatz, je nach Aktualität der Daten und Medium (also Email, Telefon- oder Postmailing)

2. Ein "double-opt-in" ist nur bei Email- und Internetkampagnen machbar. Es erfüllt häufiger die Wünsche deutscher Richter, ist aber auch keine Garantie, da einige Richterin die Kriterien „Alter der Erklärung“ oder den konkreten Firmennamen des Nutzers wichtiger ansehen.
Diese opt-in stammen meist aus den Jahren ab 2007. Sie sind bei Gewinnspielkarten, Telefonteilnahme (z.B. bei Fernsehsendern) bereits vom Ablauf her unmöglich. Hier liegt der Preis zwischen 10 und 300 Eurocent.

3. Wir produzieren auch "individuelle opt-ins" für unsere Kunden. In diesem Fall ist Ihr Name ausdrücklich in der Werbung genannt, d.h. dem Kunden ist bei der Teilnahme bekannt, dass Sie ihn kontaktieren werden. Solche „individuellen opt-ins“ kosten ca. das 10fache einfacher opt-ins. Diese opt-ins sind meist nur ein paar Tage oder Wochen alt.

4. "Leads" sind tagesfrische opt-ins von Verbrauchern, die konkret ein bestimmtes Produkt
suchen, z.B. eine Lebensversicherung verkaufen oder eine private Krankenversicherung abschließen. Solche Leads kosten je nach Fragestellung zwischen 4,50 € und 165 €.
Hier sind Sie meist der einzige Nutzer, wenn wir nicht ausdrücklich „gebrauchte“ Leads
anbieten, die wir im Namen unserer Kunden neu vermitteln.

Wichtig: alle von uns verwendeten Texte für Adressen mit einem Einverständnis erfüllen
die Vorgaben des Datenschutzgesetztes. Das aber ist leider (bewusst?) sehr schwammig formuliert.

Bei Interesse bieten wir Ihnen einen Abgleich gegen unsere Negativ-Datei mit 2,4 Millionen
Adressen von Werbeverweigerern, Juristen, möglicherweise missgünstigen Kollegen usw. an. Dieser Abgleich kostet einmalig 750 €. Wen Sie diesen Abgleich wünschen, bestellen Sie diesen ausdrücklich.